Grabauflösungen
Wenn das Nutzungsrecht an einer Grabstelle ausgelaufen und die sogenannte Ruhezeit verstrichen ist, kann ein Grab aufgelöst werden. Je nach Bestattungsart und Bodenbeschaffenheiten auf Friedhöfen kann die Ruhezeit variieren.
Steht die Grabauflösung bevor, erhalten die Angehörigen des Verstorbenen oder die Nutzungsberechtigten an der Grabstätte eine entsprechende Nachricht von der Friedhofsverwaltung. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, muss das Grab fristgerecht geräumt werden. Hierzu unterstützen wir Sie gerne.
Was brauche ich, um die Grabauflösung beim Steinmetz zu beauftragen?
Der Grabverzicht vom Standesamt muss vorliegen
Was kostet eine Auflösung?
Dazu benötigen wir die Feld- und Grabnummer mit dem Grabnamen. Wir besichtigen dann das Grab, um einen individuellen Preis errechnen zu können. Am Besten senden Sie uns hierzu eine E-Mail unter info∂siebenkaess.de mit allen Angaben.
Was passiert mit dem Stein und den Abdeckplatten?
Diese werden von uns fachgerecht entsorgt. Leider ist es heutzutage nicht mehr kostendeckend gebrauchte Steine wieder zu verwenden.
Wer macht die gärtnerischen Arbeiten?
Gärtnerische Arbeiten zur Auflösung können von uns, auf Wunsch, organisiert und abgerechnet werden. Sie können dies natürlich auch selbständig erledigen oder eine Firma beauftragen.
Wann wird das Grab aufgelöst?
Der Zeitpunkt der Auflösung wird individuell mit Ihnen abgestimmt.